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   BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07   

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https://dejure.org/2009,3019
BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07 (https://dejure.org/2009,3019)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 9 AZR 611/07 (https://dejure.org/2009,3019)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 9 AZR 611/07 (https://dejure.org/2009,3019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerähnliche Person - Auslegung von Tarifverträgen des WDR

  • openjur.de

    Arbeitnehmerähnliche Person; Auslegung von Tarifverträgen des WDR; Anspruch auf Wiederholungsvergütung einer Fernsehreihe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Tarifverträgen [Westdeutscher Rundfunk WDR]; Anspruchsschuldner der Wiederholungsvergütung [WDR : ARD]

  • Judicialis

    GG Art. 9; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; TVG § 1; ; TVG § 2; ; TVG § 3; ; TVG § 4; ; TVG § 12a; ; UrhG § 32; ; RStV vom 31. August 1991 i.d.F. vom 19. Dezember 2007 § 2; ; TV aäP § 4; ; TV Urheber Ziff. 3; ; TV Urheber Ziff. 5; ; TV Urheber Ziff. 16; ; TV Urheber Ziff. 17; ; TV Prod Ziff. 23; ; ABB mit auf Produktionsdauer Beschäftigten (Mitwirkendenverträge) Ziff. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Tarifverträgen [Westdeutscher Rundfunk - WDR]; Anspruchsschuldner der Wiederholungsvergütung [WDR : ARD]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 808 (Ls.)
  • ZUM 2009, 883
  • JR 2010, 138
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07
    Ein Tarifvertrag zulasten Dritter ist nach geltendem Recht ausgeschlossen (vgl. Senat 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 45, AP ATG § 8a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5).
  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die der tariflichen Regelung Geltung verschafft (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 26, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 63 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 38).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07
    aa) Sowohl der Mitwirkendenvertrag als auch die einbezogenen ABB sind typische Vereinbarungen, die vom Senat uneingeschränkt nach §§ 133, 157 BGB auszulegen sind (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 334/00 - zu I 2 a aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 80).
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86

    Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07
    Das entspricht dem Auslegungsgrundsatz, dass die Tarifvertragsparteien im Zweifel eine wirksame Norm schaffen wollen (vgl. BAG 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - juris Rn. 29, BAGE 54, 113).
  • LAG Köln, 27.04.2007 - 12 Sa 1158/06

    Wiederholungsvergütung für urheberrechtlich geschützte Sendung

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. April 2007 - 12 Sa 1158/06 - aufgehoben.
  • OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18

    Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem

    Bei grundsätzlicher, gegebenenfalls auch nur indizieller Anwendbarkeit einer Tarifregelung eines A.-Senders würden folglich auch Wiederholungsvergütungen für Ausstrahlungen in den anderen A.-Anstalten geschuldet (so BAG ZUM 2009, 883), was auch das OLG München in seinem Urteil vom 21.12.2017 bestätigt habe.

    Die Behauptung des Klägers, es sei angeblich "ständige Rechtsprechung", dass im Fall der Anwendbarkeit des Tarifvertrags einer A.-Anstalt dieser auch für die anderen Rundfunkanstalten gelte, führe in die Irre; die zitierte Entscheidung BAG ZUM 2009, 883 besage vielmehr das Gegenteil.

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

    Entgegenstehende Tarifnormen wie § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L sind unwirksam, weil sie die Schutz- und Ordnungsfunktion des Tarifvertrags nicht gewährleisten (BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 611/07 - Rn. 28) .
  • LSG Bayern, 28.01.2011 - L 5 R 848/10

    Betriebsübergang - keine Haftung eines Betriebsübernehmers für rückständige

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die der tariflichen Regelung Geltung verschafft (vgl. BAG, Urteil vom 17.2.2009 - 9 AZR 611/07 26, RNr. 31 - zitiert nach juris).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 820/09

    Arbeitnehmerähnliche Person - soziale Schutzbedürftigkeit

    Mit diesem Begriffsverständnis des Entgelts knüpfen die Tarifvertragsparteien terminologisch wiederum an die generell gebräuchlichen Begriffsinhalte an, die im Fall des Entgelts die Gegenleistungen des Vertragspartners für die vertraglich geschuldete oder erbrachte Leistung umschreiben (vgl. BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 611/07 - Rn. 36, ZUM 2009, 883) .
  • LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 370/16

    Dauernachtschicht, Nachtarbeitszuschlag, Zuschlag für Sonntagsnachtarbeit,

    Da bei der Auslegung eines Tarifvertrags im Zweifel davon auszugehen ist, dass die Tarifvertragsparteien eine wirksame Regelung vereinbaren wollten (vgl. BAG, Urteil vom 17.02.2009 - 9 AZR 611/07 -NJOZ 2009, 2740), ist auch aus dem Grund davon auszugehen, dass die Tarifvertrags parteien zwischen den verschiedenen Gruppen der Schichtarbeiter durch die Definition der Schichtarbeit in § 11 Abs. V Ziff. 1 a) MTV haben differenzieren wollen.
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 135/08

    Überbrückungsgeld nach dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des NDR

    Im Zweifel ist die Auslegung vorzugswürdig, die der tariflichen Regelung Geltung verschafft (st. Rspr., vgl. nur Senat 17. Februar 2009 - 9 AZR 611/07 - Rn. 27 f.).
  • LAG München, 10.08.2011 - 11 Sa 192/11

    Altersrente, Altersrente für langjährig Versicherte

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. etwa BAG, Urt. v. 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 -, NZA 2007, 167; Urt. v. 17.02.2009 - 9 AZR 611/07 -, NJOZ 2009, 2740; vgl. auch ErfK/Franzen, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG Rn. 92 m. w. N.; Löwisch/Rieble, TVG, 2. Aufl. 2004, § 1 Rn. 554 ff.).
  • LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11

    Betriebsbegriff, Betriebsratswahlen nach Kündigung eines Tarifvertrages gem. § 1

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel ist derjenigen Tarifauslegung der Vorrang zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, U. v. 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 -, NZA 2007, 167; U. v. 17.02.2009 - 9 AZR 611/07 -, NJOZ 2009, 2740 jew. m. w. N.; ErfK/Franzen, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG, Rn. 92 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2010 - 7 Sa 514/09

    Tarifliche Kürzung einer Sonderleistung bei Krankheit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. zuletzt Urteil vom 17.02.2009 - 9 AZR 611/07 = ZUM 2009, 883 ff.), welche die Berufungskammer zugrunde legt, ist der normative Teil eines Tarifvertrages grundsätzlich nach den für Gesetze geltenden Regeln auszulegen.
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